Der Klimawandel und seine negativen Folgen werden auf der gesamten Welt immer deutlicher. Mit dem im Dezember 2015 beschlossenen Pariser Abkommen haben sich alle Vertragsparteien der Vereinten Nationen – darunter auch die EU – dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Abweichend hiervon wird das deutsche Treibhausgasminderungsziel für das Jahr 2030 auf minus 65 % gegenüber 1990 angehoben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es notwendig, in allen Wirtschaftszweigen Prozesse und Abläufe anzupassen, um zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Auch Kreditinstitute sind in diesem Zusammenhang aufgefordert, ihre Prozesse und Abläufe anzupassen, um ihren Beitrag zu leisten. Der vorliegende Artikel stellt die Bedeutung von Umweltkriterien, sozialen Kriterien und Kriterien einer nachhaltigen Unternehmensführung (ESG-Kriterien) im Rahmen der internen Risikoeinschätzung, hier insbesondere dem internen Rating, bei der Kreditvergabe in Deutschland dar.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2022.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-09-02 |
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