Der Gesetzgeber hat unter dem Einfluss umfänglicher Rechtsstreitigkeiten eine Neuregelung der Mantelkaufvorschrift für notwendig erachtet. Zielvorgabe war, die bestehende streitanfällige Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG 2007 durch eine einfachere, weniger streitanfällige Neuregelung zu ersetzen. Mit der Neuregelung ist die Beratungspraxis gefordert, Alternativen zur Anteilsübertragung anzubieten. Hier werden einige – aus der Vergangenheit nicht unbekannte – Vorschläge unterbreitet, die bezogen auf den Einzelfall und unter Beachtung von § 42 AO einer kritischen Würdigung zu unterziehen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-11-26 |
Seiten 245 - 250
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