Im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) vom 23. 10. 2008 wurde die Entlastung der Überschuldungsbilanz von einer Gesellschafterverbindlichkeit ausdrücklich vom Vorliegen einer Rangrücktrittserklärung abhängig gemacht. Allerdings bleibt die zeitbezogene Reichweite einer solchen Rangrücktrittserklärung unklar, so dass in jüngster Zeit divergierende Ansichten hierüber vertreten werden. Berater und Geschäftsführer stellt dies gleichermaßen vor große Unsicherheiten, weshalb sich der folgende Beitrag mit der aufgeworfenen Problemstellung auseinandersetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.05.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-09-06 |
Seiten 207 - 211
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