Die verspätete, fehlerhafte bzw. unterlassene Insolvenzantragstellung bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung hat für die gesetzlichen Vertreter von Unternehmen nach § 15a Abs. 4 InsO strafrechtliche Konsequenzen zur Folge. Der sachgerechten und frühzeitigen Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen kommt deshalb eine hohe Bedeutung zu. Auch bei der Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 ist diese Beurteilung ein verpflichtender Bestandteil. Mit dem am 20.6.2014 veröffentlichten Entwurf IDW ES 11 „Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen“ wird vom IDW ein neuer umfassender Standard vorgestellt, der auf der Grundlage der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung insbesondere den Antragsgrund der Überschuldung wieder stärker in den Vordergrund stellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.05.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-09-03 |
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