Im Rahmen der Prüfung der Sanierungsfähigkeit von Unternehmen spielt der Begriff der Zahlungsfähigkeit eine zentrale Rolle. Zum einen wird er i. S. des § 17 InsO verwendet um sicherzustellen, dass der Insolvenzantragsgrund der Zahlungsunfähigkeit eben nicht vorliegt. Zum anderen wird er im Rahmen einer längerfristigen Sichtweise verwendet, wenn es darum geht, die positive Fortbestehensprognose eines Unternehmens darzustellen. Der vorliegende Beitrag wird sich mit dieser langfristigen Komponente des Begriffs „Zahlungsfähigkeit“ beschäftigen, ihn in die Systematik der Insolvenzgründe einordnen und seine Verwendung und Ableitung darstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-25 |
Seiten 223 - 225
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