Mit Inkrafttreten des SanInsFoG vor fünf Jahren wurde der Zugang zur Eigenverwaltung neu geregelt. Dabei ist die Eigenverwaltungsplanung die zentrale Zugangsvoraussetzung für die Möglichkeit, Unternehmen bei Eintritt von Insolvenzantragspflichten in Eigenregie gerichtlich zu sanieren. Im Kern geht es dabei um die Aufstellung und Prüfung eines Finanzplans für sechs Monate. Die Insolvenzberatungspraxis sieht die deutlich gestiegenen Voraussetzungen, ohne dafür bislang ein einheitliches Vorgehen gefunden zu haben. Der folgende Beitrag soll Vorschläge unterbreiten, zugleich aber auch die erhöhten Anforderungen an den Finanzplan kritisch hinterfragen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2026.03.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-24 |
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