Der Gesetzgeber hat mit seiner jüngsten Insolvenzrechtsreform eine weitere Verzahnung des Gesellschaftsrechts mit den insolvenzrechtlichen Regelungen erzielt, die insbesondere auf die gesetzliche Kodifizierung des Debt to Equity Swaps (DES) in die das Insolvenzplanverfahren betreffenden InsO-Vorschriften zurückzuführen ist. Zwar wurde das den Altgesellschaftern zur Verfügung stehende Blockadepotenzial zu Recht als Problembereich identifiziert – außer Acht blieben aber offenbar die steuerlichen Risiken. Der nachfolgende Beitrag thematisiert die z. T. sanierungsfeindlich wirkenden Rechtsfolgen, die ein DES im deutschen Steuerrecht im Wesentlichen hervorruft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-08 |
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