Der BGH hat mit seinem Urteil vom 5. 11. 2009 (auch) den Geschmack der Insolvenzverwalter getroffen: Die Insolvenzanfechtung gezahlten Lohns bleibt trotz des § 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV in vollem Umfang mög lich. Der durch den Gesetzgeber mit dieser Vorschrift anvisierte Ausschluss der Insolvenzanfechtung der Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird vom BGH als „nicht genießbar“ zurückgewiesen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2010.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-26 |
Seiten 81 - 82
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