Als Träger von Unternehmenswissen, Vermittler von Sanierungsmaßnahmen, vertrauenswürdiger Ansprechpartner für die Belegschaft und durch effektive Wahrnehmung seiner Beteiligungs- und Verfahrensrechte kann der Betriebsrat ein starker Erfolgsfaktor für die Sanierung sein. Die Ausschöpfung entsprechender Potentiale hängt jedoch vom Zusammenspiel der Sanierungsparteien und auch von der Befähigung des Betriebsrats ab. Da aber seine Rolle und Handlungsposition als Schlüsselfunktionen einzuordnen sind, wird eine Unternehmenssanierung ohne Berücksichtigung des Betriebsrats und der Belegschaftsinteressen zumeist ausgeschlossen sein. Insofern führen eine Missachtung oder gar der Aufbau gegenseitiger Fronten bis hin zur Ablehnung einer Kooperation regelmäßig zum Scheitern von Sanierungsbestrebungen. Eine Sanierung und massegünstige Verwertung lassen sich demnach nur in effektiver Zusammenarbeit mit der Belegschaft und ihrer Interessenvertretung, nicht jedoch gegen diese durchführen, womit eine frühzeitige Einbindung und Strategie im Umgang mit den Arbeitnehmerinteressen sowie deren Vertretern kritische Bestimmungsfaktoren darstellen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2025.04.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-07-01 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.