Spätestens seit Anfang 2016 ist das vorinsolvenzliche Verfahren das Thema in der Sanierungs- und Restrukturierungsbranche. Unzählige Veranstaltungen, Gesprächskreise, Expertenanhörungen und Diskussionen ranken sich darum. In diesem Zusammenhang wird zum einen zu Recht immer wieder die Frage gestellt, welche Vorgaben denn aus Brüssel kommen und hier in Deutschland zu berücksichtigen sind. Zum anderen geht die Sorge oder Erwartung um, das vorinsolvenzliche Verfahren werde die Branche ähnlich umwälzen, wie es bereits das ESUG vor nunmehr ca. viereinhalb Jahren getan hat. All dies fällt in einen Zeitraum, in dem die Branche unter hoher Unterauslastung leidet, so dass die Diskussion nicht losgelöst von knallharten wirtschaftlichen Interessen der jeweiligen Gruppen gesehen werden kann. In jedem Fall lohnt es sich, nachfolgend einen detaillierten Blick auf den Stand der aktuellen Situation zu werfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-09-05 |
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