Zur Sicherstellung der im Eigenverwaltungsverfahren erforderlichen restrukturierungs- und insolvenzrechtlichen Expertise sind in der Praxis verschiedene Modellgestaltungen zu unterscheiden: Insbesondere kann ein Sanierungsexperte (gelegentlich auch ein Insolvenzverwalter) in der Rolle eines CRO (Chief Restructuring Officer) mit entsprechendem Know-how in eine Organstellung berufen werden. Oder aber die bisherige Geschäftsführung wird intensiv (im Hintergrund) von insolvenzrechtlichen Experten beraten bzw. sie setzt einen insolvenz- und sanierungserfahrenen Generalbevollmächtigten ein. Nachfolgend erfolgt eine nähere Analyse der dabei zu bearbeitenden Aufgabenfelder.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-07-04 |
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