Das mit Spannung erwartete „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ (kurz: ESUG), das zum 1. 3. 2012 in Kraft getreten ist, bietet mit dem neu geschaffenen Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO ein eigenständiges Sanierungsverfahren. Dieses schafft für noch nicht zahlungsunfähige Schuldner die Möglichkeit, unter Beibehaltung der Kontrolle über das eigene Unternehmen innerhalb einer dreimonatigen Frist einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Trotz einiger noch bestehender Verfahrensunsicherheiten wurde das Schutzschirmverfahren schnell von der Praxis angenommen, wie die zahlreichen Presseveröffentlichungen zu beantragten Schutzschirmverfahren namhafter größerer Unternehmen belegen (z. B. Pflei derer AG, Dura-Gruppe, Solarwatt AG, Centrotherm Photovoltaics AG, Hein Gericke Deutschland GmbH, Nürburgring GmbH, P+S Werftengruppe). Im vorliegenden Beitrag soll das Schutzschirmverfahren mit seinen wesentlichen Voraussetzungen dargestellt werden, um aufzuzeigen, dass es insbesondere auch für mittelständische Unternehmen eine neue Chance zur Sanierung darstellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-11-07 |
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