Der BGH hat die Regeln für die Finanzierung über Cash-Pools drastisch verschärft. Dem Kapitalschutz wird Vorrang vor einer effizienten Konzerninnenfinanzierung eingeräumt. Die neuere Rechtsprechung läuft darauf hinaus, dass Cash-Pool-Systeme nur noch aus dem freien Eigenkapital heraus betrieben werden dürfen. Eine Ausnahme gilt lediglich im Vertragskonzern. Nicht ausgeschlossen ist, dass der Gesetzgeber mit der geplanten Reform des GmbH-Rechts den Unternehmen wieder sicheren Boden unter den Füßen verschafft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 100 - 105
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