Der BGH hat die Regeln für die Finanzierung über Cash-Pools drastisch verschärft. Dem Kapitalschutz wird Vorrang vor einer effizienten Konzerninnenfinanzierung eingeräumt. Die neuere Rechtsprechung läuft darauf hinaus, dass Cash-Pool-Systeme nur noch aus dem freien Eigenkapital heraus betrieben werden dürfen. Eine Ausnahme gilt lediglich im Vertragskonzern. Nicht ausgeschlossen ist, dass der Gesetzgeber mit der geplanten Reform des GmbH-Rechts den Unternehmen wieder sicheren Boden unter den Füßen verschafft.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-05-01 |
Seiten 100 - 105
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: