Rangrücktrittsvereinbarungen sind klassische Sofortmaßnahmen sanierungsbedürftiger Unternehmen, um auf eine drohende insolvenzrechtliche Überschuldung zu reagieren. Der aus dem Jahr 1999 stammende Fall, den der BFH zu entscheiden hatte, ist heute geklärt. Indem der BFH die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, sorgt er einerseits für Rechtssicherheit. Die Urteilsüberschrift „Keine Passivierung bei sog. qualifiziertem Rangrücktritt“ wirft jedoch neue Fragen auf.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2012.03.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-05-08 |
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