Der Sanierungserlass der Finanzverwaltung war bislang die Grundlage, um Gewinne aus Forderungsverzichten von Gläubigern notleidender Unternehmen von der Besteuerung auszunehmen. Die Verwaltungsanweisung wurde nun vom BFH für rechtswidrig erklärt. Daraufhin wurde der Gesetzgeber aktiv.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.04.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-07-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.