Nach der Reform des Insolvenzanfechtungs- und Eigenkapitalersatzrechts sind Gesellschafter und Empfänger von Leistungen eines Krisenunternehmens nur noch in engen Grenzen für das Weiterwirtschaften einer beschränkt haftenden Gesellschaft in der Krise haftbar. Aufgrund neuerer Entscheidungen des BGH sind nun Steuerberater und Banken verstärkt verantwortlich.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2017.06.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2017 |
Veröffentlicht: | 2017-11-03 |
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