Mit dem in der Fachliteratur stark kritisierten Urteil vom 9.12.2010 hat der BFH mit der Konsequenz einer weiteren Verflechtung von Umsatzsteuerrecht und Insolvenzordnung entschieden, dass im Moment der Insolvenzeröffnung die Entgeltforderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen des späteren Insolvenzschuldners in voller Höhe uneinbringlich werden. In der Folge ist eine Berichtigung der Umsatzsteuer beim leistenden Unternehmer vorzunehmen. Die Finanzverwaltung hat mit BMF-Schreiben vom 9.12.2011 die Grundsätze der BFH-Rechtsprechung bereits umgesetzt. Nachfolgend sollen zunächst die Grundlagen der neuen Rechtslage erläutert werden, bevor dann auf den in der Praxis nicht selten anzutreffenden Fall einer Insolvenz des Organträgers ohne Insolvenz der Organgesellschaft eingegangen wird.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2013.02.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-03-08 |
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