In der Insolvenzpraxis zeigt sich immer wieder das Phänomen, dass ausstehende Einlagen zwar in beträchtlicher Höhe aktiviert sind, aber vom Gesellschafter nicht eingefordert wurden. In diesem Fall stellt sich die Frage nach dem Wert der Einlageforderung sowohl im Jahresabschluss als auch in der Überschuldungsbilanz; dieser Problemstellung soll mit dem vorliegenden Beitrag nachgegangen werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2007.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-09-25 |
Seiten 209 - 213
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