Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf zum ESUG vom 4.5.2011 wurde auch die Möglichkeit bzw. Notwendigkeit eines außergerichtlichen Sanierungsverfahrens diskutiert. Mit dem Inkrafttreten des ESUG am 1.3.2012 wurde jedoch lediglich das Schutzschirmverfahren in der InsO geregelt. Da die Diskussion um dieses Sanierungsverfahren auch oder gerade jetzt nach gut 20 Monaten Erfahrungen mit dem Schutzschirmverfahren wieder aufgenommen wird, stellt sich die Frage, welche Bedeutung dem außergerichtlichen Sanierungsverfahren im Vergleich zum Schutzschirmverfahren zukommt.
Hierzu sollen nachfolgend die Vor- und Nachteile dieses Verfahrens aufgezeigt und gewürdigt sowie Anregungen für die weitere Diskussion gegeben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-01-06 |
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