In der Zuliefererkrise können die Hersteller ihre Handlungsstrategie – den Erhalt des Rechtsträgers, den Verkauf des Krisenzulieferers und die Teileverlagerung – sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren umsetzen. Jedoch zeigt sich, dass einzelne Handlungsstrategien signifikante Zusammenhänge zu den zwei Sanierungsverfahren aufweisen. In der Folge setzten Hersteller bestimmte Handlungsstrategien jeweils im außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Verfahren präferiert um.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-03-04 |
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