Die Reform des Insolvenzrechts steht „kurz“ vor ihrem Abschluss. Das vornehmliche Ziel dieser Neuerungen resp. Modifikationen ist es, die Chancen insolventer Unternehmen auf eine Sanierung spürbar zu verbessern. Indessen existieren – nach wie vor – nicht wenige steuerliche Regelungen, die genau dieses Ziel konterkarieren. Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen muss insofern unbedingt um Nachbesserungen im Bereich des Steuerrechts ergänzt werden. Anderenfalls droht die Insolvenzrechtsreform letztlich in einem sehr wesentlichen und offenkundig auch praxisrelevanten Punkt unvollendet zu bleiben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2016.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-04-03 |
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