Trotz der Absicherung durch D and O-Versicherungen sind Aufsichtsräte gut beraten, sich jenseits ehemaliger „Hobby-Funktionen“ als professionelles Überwachungsorgan zu verstehen. Es ist zu erwarten, dass zunehmend die Gesellschaften und Insolvenzverwalter bei Verdacht auf Pflichtverletzungen alle Möglichkeiten nutzen werden, über Schadenersatzansprüche die Fortführung der Gesellschaft zu sichern oder zumindest die zu verteilende Masse signifikant zu erhöhen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.02.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-03-01 |
Seiten 54 - 59
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