Der IDW Standard 11 – Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen wurde mit Beschluss des FAS (Fachausschuss Sanierung und Insolvenz) am 22.8.2016 und mit Billigung des HFA (Hauptfachausschuss) vom 24.11.2016 ergänzt. Durch die Änderung fanden aktuelle BGH-Urteile zur Beurteilung des Vorliegens einer Zahlungsunfähigkeit und der damit verbundenen Einschätzung zur Insolvenzreife eines Unternehmens Eingang in den IDW S 11.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2018.02.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7784 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-03-05 |
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