Das Sanierungskonzept ist zentraler Bestandteil jeden Sanierungsprozesses als Grundlage zur Bestimmung der Sanierungsfähigkeit. Des Weiteren ist das Konzept Basis des Umsetzungsprozesses von Sanierungsmaßnahmen. Im „präventiven Restrukturierungsrahmen“ („prävRR“) der sog. Restrukturierungsrichtlinie („RL“) taucht der (präventive) Restrukturierungsplan als Planungselement auf. Unklar ist die Ausgestaltung eines derartigen Plans, der Entwurf des Umsetzungsgesetzes liegt noch nicht vor (Stand März 2020). Während umfassende Praxiserfahrungen mit den Sanierungskonzepten auf der Grundlage von IDW S 6 oder auch dem Insolvenzplan nach Maßgabe der §§ 217 ff. InsO bestehen, muss abgewartet werden, inwieweit der Restrukturierungsplan nach den Art. 4 ff. RL zu tiefgreifenden Änderungen in der Praxis führen wird, abhängig davon, welche Optionen der inländische Gesetzgeber wählen wird. Untersucht wird nachfolgend, wie ein solcher präventiver Restrukturierungsplan (nachfolgend „pRP“) gestaltet werden könnte und ob sich Elemente aus anderen Konzept- oder Planstandards übertragen lassen, bei denen auch die rechtlichen Anforderungen an Sanierungspläne berücksichtigt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2020.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-05-04 |
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