Mit der Einführung der Regelung in § 3a EStG hat der Gesetzgeber vermeintlich Rechtssicherheit bei der steuerlichen Behandlung von Sanierungserträgen geschaffen. Allein mit dem Wortlaut des Gesetzes wird der Rechtsanwender allerdings viele sich stellende Praxisfragen nicht beantworten können. Daher ist auch die Kenntnis der Rechtsprechung erforderlich. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Regelung durch das Jahressteuergesetz 2024 geändert worden ist und der Begriff des Sanierungsertrags im EStG vom Begriff des Sanierungsertrags im Mindeststeuergesetz (MinStG) abweicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2944-7143.2025.02.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2944-7143 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-03-03 |
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