Revolvierende Sicherheiten in der Insolvenz – Rechtssicherheit aufgrund neuer BGH-Rechtsprechung
Weil die Globalzession und das zur Sicherheit übereignete Warenlager immer wechselnde Forderungen/Bestände umfassen, stellt sich die Frage, ob diese Sicherungsmittel insolvenzfest vereinbart werden können. Zu sicherungsübereigneten Warenlagern in der Insolvenz des Schuldners hat am 26. 6. 2008 der BGH entschieden; dieses Urteil soll im Folgenden besprochen werden.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.05.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-09-08 |
Seiten 227 - 228