Krisenprävention Sanierungsberatung Insolvenzmanagement
 

Revolvierende Sicherheiten in der Insolvenz – Rechtssicherheit aufgrund neuer BGH-Rechtsprechung

Weil die Globalzession und das zur Sicherheit übereignete Warenlager immer wechselnde Forderungen/Bestände umfassen, stellt sich die Frage, ob diese Sicherungsmittel insolvenzfest vereinbart werden können. Zu sicherungsübereigneten Warenlagern in der Insolvenz des Schuldners hat am 26. 6. 2008 der BGH entschieden; dieses Urteil soll im Folgenden besprochen werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2008.05.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7143
Ausgabe / Jahr: 5 / 2008
Veröffentlicht: 2008-09-08

Seiten 227 - 228