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  • eJournal-Artikel aus "Krisenprävention Sanierungsberatung Insolvenzmanagement" Ausgabe 1/2006

    Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO – eine Antwort, neue Fragen

    Mehr Rechtssicherheit für die Insolvenzpraxis? - Zugleich eine Besprechung des BGH-Urteils vom 24. 5. 2005 - IX ZR 123/04
    RA Dr. Gerrit Heublein
    …KSI 1/06 12 Begriff der Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO – eine Antwort, neue Fragen Mehr… …Rechtssicherheit für die Insolvenzpraxis? - Zugleich eine Besprechung des BGH-Urteils vom 24. 5. 2005 - IX ZR 123/04 RA Dr. Gerrit Heublein 1 Zahlungsunfähigkeit ist… …eröffnet. Dies schafft für den Praktiker möglicherweise mehr Rechtsunsicherheit als der bisherige Rechtszustand. 1. Einleitung Der Rechtsbegriff der… …behoben werden kann (§§ 64 Abs. 1 GmbHG, 92 Abs. 2 AktG, 130a Abs. 1 und 177a HGB). Unterlassen die dafür zuständigen Organe den Insolvenzantrag vorsätzlich… …Gesellschafterfinanzierungshilfen in Eigenkapitalersatz (§ 32a Abs. 1 GmbHG), was die Finanzierungshilfe haftungsmäßig in dann regelmäßig verlorenes Eigenkapital verwandelt. Auf den… …der Zahlungsunfähigkeit findet sich in § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO. Dies ist ein Novum, denn erst seit Inkrafttreten der InsO am 1. 10. 1999 liegt eine… …InsO hat sich von diesem Verständnis zum Teil absetzen wollen. Nach dem Wortlaut des § 17 Abs. 2 Satz 1 ist zahlungsunfähig, wer nicht in der Lage ist… …Entscheidung des BGH vom 24. 5. 2005 9 beantwortet einige – wenn auch nicht alle – dieser Fragen, wirft zugleich aber neue Fragen auf. 1 RA Dr. Gerrit Heublein… …Abs. 2 Satz 1 InsO ist der Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Angesichts der… …Liquiditätsschwierigkeiten werden dem Schuldner zugebilligt, ohne dass diese schon Zahlungsunfähigkeit im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO bedeuten müssen. Freilich herrscht…
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