Vorsicht bei Vereinbarung von Ratenzahlungen mit Kunden in der Krise
Die Anfechtbarkeit von Forderungen im Rahmen der InsO
Die Vereinbarung von Ratenzahlungen galt in der Vergangenheit stets als probates Mittel, um im Geschäftsverkehr Regelungen bzw. Zahlungsvereinbarungen zu treffen, die den Schuldner der Zahlung – gleich aus welchem Grund – in die Lage versetzten, seiner Verpflichtung auch entgegen ursprünglich vereinbarter Zahlungsziele nachzukommen. Diese Gründe können und konnten dabei vielfältigster positiver und negativer Natur sein: von massiver Expansion des Geschäfts bis hin zum Ausfall eines Kunden des Schuldners; von aktuell anstehenden Linienverhandlungen bei der Bank bis hin zu Nachfolgeregelungen. Dabei können jeweils kurzfristige bis langfristige Wirkungsketten zugrunde liegen. Allerdings ist mittlerweile Vorsicht angebracht.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2015.06.06 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2944-7143 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
| Veröffentlicht: | 2015-11-03 |