Krisenprävention Sanierungsberatung Insolvenzmanagement
 

Risikomanagementsysteme als Krisenprävention im Mittelstand
Empirische Untersuchung der Risikoberichterstattung in den Lageberichten von mittelständischen Unternehmen des Groß- und Außenhandels

Risikoüberwachung wurde vom Gesetzgeber mit § 91 Abs. 2 AktG als Ausgestaltung der zentralen Verantwortung der Geschäftsführung (§ 93 AktG) expliziert. Erweitert um die Maßnahmen zur Risikosteuerung zum Risikomanagement-Gesamtsystem soll das System Krisen frühzeitig erkennen und abwenden oder zumindest in der Wirkung auf das Unternehmen abschwächen. Fraglich ist vor diesem gesetzlichen Hintergrund, wie ein Risikomanagementsystem konkret – aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung – auszugestalten ist. Nach einer einleitenden theoretischen Fundierung soll im Sinne einer Best-Practice-Analyse auf der Basis der Berichterstattung im Lagebericht die Umsetzung des Risikomanagements bei mittelständischen Unternehmen des Groß- und Außenhandels dargestellt und hinsichtlich der Krisenprävention beurteilt werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2014.06.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7143
Ausgabe / Jahr: 6 / 2014
Veröffentlicht: 2014-10-31