Krisenprävention Sanierungsberatung Insolvenzmanagement
 

Pflichten des steuerlichen Beraters bei Erkennung der Insolvenzreife des Mandanten – Teil B: Krisenberatung

Während der Krise des Mandantenunternehmens ist der StB einer Vielzahl von Hinweis- und Beratungspflichten ausgesetzt. Bei Unterlassung entstehen leicht Haftungstatbestände bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Demgegenüber bietet dieses Beratungsfeld attraktive Möglichkeiten, Honorarpotenziale zu erschließen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7784.2006.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2944-7143
Ausgabe / Jahr: 1 / 2006
Veröffentlicht: 2006-01-01

Seiten 8 - 11